Streetfood-Stand versichern: Welche Versicherungen brauchst du?

Wer einen Streetfood-Stand betreibt, trägt Verantwortung für seine Speisen und für den sicheren Betrieb vor Ort. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Produkthaftpflicht schützt dich vor den finanziellen Folgen versicherter Schadenersatzansprüche – beispielsweise nach einer Lebensmittelvergiftung, einem Brand oder einem Unfall an deinem Stand.

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Württembergischen Versicherung, die wir von meinGastroSchutz empfehlen, ist die Produkthaftpflicht bereits enthalten. Für deine eigenen Geräte, Waren und Vorräte ist eine gesonderte Absicherung erforderlich.

Entscheidend ist, dass der Schutz zu deinem tatsächlichen Betrieb passt: zu den Speisen, die du herstellst, zur Ausstattung, die du nutzt, und zu den Veranstaltungen, auf denen du verkaufst.

Was deckt die Betriebshaftpflicht am Streetfood-Stand ab?

Gäste, benachbarte Standbetreiber oder Vermieter können Schadenersatz von dir verlangen, wenn sie durch deinen Betrieb geschädigt werden. Ob die Forderung berechtigt ist, steht damit noch nicht fest.

Hier übernimmt die Betriebshaftpflicht drei Aufgaben:

  • Sie prüft, ob du für den Schaden verantwortlich bist und ob die geforderte Höhe gerechtfertigt ist.
  • Sie bezahlt berechtigte, versicherte Ansprüche innerhalb der vereinbarten Grenzen.
  • Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, falls nötig auch vor Gericht.

Die Abwehr gehört zum Haftpflichtschutz. Du musst eine Forderung also nicht erst auf eigene Kosten gerichtlich klären lassen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür stehen in § 100 VVG und § 101 VVG.

Die eingeschlossene Produkthaftpflicht betrifft dabei die Risiken deiner hergestellten oder verkauften Speisen. Der übrige Betriebshaftpflichtschutz erfasst die versicherten Haftpflichtrisiken des Standbetriebs, etwa durch Geräte oder den Aufbau.

Weitere Beispiele findest du im Ratgeber zur Betriebshaftpflicht in der Gastronomie.

Wie diese Bereiche zusammenwirken, zeigen die folgenden Schadenbeispiele.

Wer zahlt, wenn ein Gast durch mein Essen krank wird?

Wenn du Essen selbst zubereitest und verkaufst, übernimmst du Verantwortung für das fertige Gericht. Verarbeitest du beispielsweise unbemerkt eine verdorbene Zutat und erkrankt ein Gast dadurch, können Schadenersatzansprüche gegen deinen Betrieb entstehen.

Dass du die verdorbene Zutat nicht erkannt hast, schließt eine Haftung nicht automatisch aus. Wer Speisen herstellt, kann als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz haften. Diese Haftung setzt keinen Nachweis eines persönlichen Verschuldens voraus. Entscheidend sind insbesondere der Produktfehler und der dadurch verursachte Schaden. § 1 Produkthaftungsgesetz, § 4 Produkthaftungsgesetz

Für versicherte Ansprüche wegen einer Erkrankung durch deine Speisen ist die Produkthaftpflicht zuständig. Bei unserer Betriebshaftpflicht ist dafür kein zweiter Vertrag erforderlich.

Was tun, wenn ein Gast nach dem Festival Magenbeschwerden meldet?

Meldet sich ein Gast nach dem Festival mit Magenbeschwerden, muss zunächst geklärt werden, ob dein Essen die Ursache war. Auch eine ärztlich festgestellte Erkrankung beweist für sich allein noch nicht diesen Zusammenhang.

Bei einem Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz muss der Geschädigte grundsätzlich den Fehler des Produkts, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang nachweisen. Eine bloße Behauptung reicht dafür nicht aus. § 1 Absatz 4 Produkthaftungsgesetz

Für die Prüfung können unter anderem der zeitliche Ablauf, die verzehrten Speisen, ärztliche Befunde und weitere Belege wichtig sein. Ist der Anspruch berechtigt und versichert, wird er reguliert. Ist er unberechtigt, wird er abgewehrt.

Für dich bedeutet das: Nimm eine solche Meldung ernst und leite sie zeitnah an mich weiter. Du musst die medizinischen und rechtlichen Zusammenhänge nicht selbst abschließend beurteilen.

Wer zahlt bei Feuer oder einem Unfall an meinem Stand?

Neben den Speisen entstehen Risiken durch den Betrieb selbst. Fritteuse, Grill und Gasgeräte erzeugen Hitze. Stromanschlüsse und Kabel müssen verlegt werden. Bereits beim Aufbau kommen Menschen und fremdes Eigentum mit deiner Arbeit in Berührung.

Wer zahlt für fremde, gemietete und eigene Sachen?

Angenommen, an einer Fritteuse entsteht ein Feuer. Es beschädigt die Einrichtung des Nachbarstands, ein von dir gemietetes Gerät und deine eigene Ausstattung.

Die Ursache ist dieselbe. Für die Absicherung müssen die Schäden trotzdem getrennt betrachtet werden:

Ein Brand – drei unterschiedliche Schadenarten
Beschädigte Sache Bedeutung für die Versicherung
Einrichtung des Nachbarstands Du hast mit deinem Betrieb jemand anderem geschadet. Die Versicherung prüft die Ansprüche und bezahlt die berechtigten.
Von dir gemietetes Gerät Das ist in der Betriebshaftpflichtversicherung als Mietsachschaden versichert.
Deine eigene Fritteuse oder sonstige eigene Ausstattung Das ist ein Eigenschaden. Die Betriebshaftpflicht ersetzt ihn nicht; hierfür ist eine passende Inhaltsversicherung erforderlich.

Entsprechende Haftpflichtansprüche können auch entstehen, wenn ein Brand durch einen Grill oder Gasgrill verursacht wird. Brandschäden an gemieteten Gebäuden und Räumen sind in unserer hier beschriebenen Absicherung ebenfalls berücksichtigt.

Fremdes Eigentum, gemietete Sachen und eigene Geräte müssen deshalb schon bei der Beratung sauber unterschieden werden.

Was muss ich beim Betrieb von Fritteuse und Gasgrill beachten?

Die Haftpflichtversicherung entbindet dich nicht davon, deine Geräte ordnungsgemäß zu betreiben. Dazu gehören die Verwendung nach Herstellerangaben, erforderliche Prüfungen, eingewiesene Beschäftigte und die Beseitigung gefährlicher Mängel.

Für Fritteusen nennt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe beispielsweise die Beaufsichtigung während des Betriebs und geeignete Fettbrandlöscher. Beim Einsatz von Gasbrennern sind die vorgeschriebenen gerätespezifischen Prüfungen zu beachten. BGN: Sicherer Betrieb von Fritteusen

Was ist, wenn jemand über mein Stromkabel stolpert?

Ebenso wichtig sind die Wege rund um deinen Stand. Ein ungesichertes Kabel quer über einem Laufweg kann einen Sturz verursachen. Verletzt sich dadurch ein Besucher, kommt eine Haftung wegen unzureichender Sicherung der Gefahrenstelle in Betracht. Eine wesentliche rechtliche Grundlage ist § 823 BGB.

Verlege Kabel deshalb möglichst außerhalb der Laufwege. Unvermeidbare Querungen brauchen eine geeignete Sicherung, etwa eine passende Kabelbrücke. Kontrolliere während der Veranstaltung, ob diese noch richtig liegt.

Kommt es trotzdem zu einem Unfall, prüft die Betriebshaftpflicht die Verantwortung und die Forderungen. Ein fahrlässiger Fehler beim Aufbau oder bei der Bedienung ist nicht automatisch vom Schutz ausgeschlossen.

Wie versichere ich meine eigenen Geräte und Waren?

Die Abgrenzung beim Brand gilt auch für andere Schäden: Deine Betriebshaftpflicht ist keine Versicherung für den Verlust oder die Beschädigung deiner eigenen Betriebsausstattung.

Für Fritteuse, Kühlschrank, Grill, Kaffeemaschine, Waren und Vorräte kommt eine passende Inhaltsversicherung infrage. Mit ihr lassen sich Sachen gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl absichern. Welcher Schutz bei Vandalismus besteht, gehört ebenfalls in die Prüfung. Einen Überblick bietet die Inhaltsversicherung für die Gastronomie.

Bin ich auf wechselnden Festivals versichert?

Ein Streetfood-Stand kann an einem Wochenende auf einem Festival und beim nächsten Einsatz an einem anderen Ort stehen. Diese Arbeitsweise muss bei der Absicherung berücksichtigt sein.

Bei einem von mir beratenen Standbetreiber haben wir deshalb den deutschlandweiten Betrieb als Streetfood-Festival-Stand ausdrücklich in die Betriebsbeschreibung aufgenommen. Er stellte seine Speisen selbst her und wollte auf Veranstaltungen verkaufen. Die Rückfragen dieses Kunden zu Essen, Feuer, Kabeln und Geräten waren Anlass für diesen Beitrag; es handelte sich um vorsorgliche Fragen und keinen eingetretenen Schadenfall.

Für diesen Betrieb gehörten wechselnde Festivalorte in Deutschland zur beschriebenen Tätigkeit. Der Schutz war entsprechend auf diese Einsätze ausgerichtet.

In der Beratung erfasse ich deshalb, was du tatsächlich machst: Zubereitung und Verkauf, weitere Betriebsstätten, eine gegebenenfalls genutzte Vorbereitungsküche sowie zusätzliche Angebote wie Catering oder Lieferung. So lässt sich der versicherte Betriebsumfang nachvollziehbar festhalten.

Neue Tätigkeiten solltest du mit mir besprechen, sobald du sie planst. Ein zusätzlicher Cocktailkurs wäre beispielsweise eine andere Tätigkeit als der Verkauf von Speisen. Dafür klären wir vor dem Start, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet werden muss. Welche vorläufige Absicherung für neue Risiken besteht, richtet sich nach den Vertragsregeln.

Welche Versicherungssumme brauche ich?

Bei Personenschäden können neben Behandlungskosten weitere Folgen entstehen, etwa ein längerer Verdienstausfall. Deshalb empfehle ich in meiner Beratung gern eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die vereinbarte Summe je Versicherungsfall, die Höchstleistung pro Versicherungsjahr und besondere Grenzen einzelner Leistungen müssen dabei gemeinsam betrachtet werden. Eine hohe allgemeine Versicherungssumme bedeutet nicht, dass jeder einzelne Leistungsbereich bis zu diesem Betrag versichert ist.

Wann muss ich einen Schaden selbst mitbezahlen?

Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil an einem versicherten Schaden, den du selbst trägst.

Dabei müssen wir eine allgemeine Selbstbeteiligung und besondere Selbstbeteiligungen für einzelne Leistungen auseinanderhalten. Ein Vertrag ohne allgemeine Selbstbeteiligung kann trotzdem solche besonderen Eigenanteile enthalten.

Ein konkretes Beispiel aus der hier beschriebenen Absicherung sind 150 Euro Selbstbeteiligung bei versicherten Schäden an betrieblich gemieteten, geleasten oder geliehenen beweglichen Sachen. Das betrifft beispielsweise ein gemietetes Küchengerät. Es ist keine pauschale Selbstbeteiligung für jeden Schaden am Streetfood-Stand.

Weitere besondere Selbstbeteiligungen können einzelne zusätzliche Leistungen betreffen. Deshalb gehört die vollständige Übersicht der für deinen Vertrag geltenden Regelungen zur Erklärung des Angebots.

Bin ich auch versichert, wenn mir ein Fehler passiert?

Die Haftpflichtversicherung schützt auch vor versicherten Ansprüchen, die aus fahrlässigen Fehlern entstehen. Unachtsamkeit ist also nicht automatisch ein Grund, eine Leistung abzulehnen.

Eine klare Grenze besteht dagegen, wenn du den Schaden eines Dritten vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführst. Dafür ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. § 103 VVG

Davon zu unterscheiden sind vertragliche Pflichten, etwa zur Schadenmeldung und zur Mitwirkung bei der Aufklärung. Welche Folgen ihre Verletzung hat, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Die pauschale Aussage „Ein Fehler und die Versicherung zahlt nicht“ wäre falsch.

Welchen Versicherungsnachweis braucht der Veranstalter?

Veranstalter können eine Betriebshaftpflicht und einen entsprechenden Nachweis verlangen. Solche Anforderungen finden sich häufig in den Teilnahmebedingungen. Beispielsweise regeln die AGB des Veranstalters Street Food Festival unter § 22 die Versicherung des Anbieters und den Nachweis auf Verlangen.

Für deine Teilnahme schauen wir uns die konkreten Anforderungen an. Dabei gleichen wir insbesondere die Tätigkeit, die geforderte Versicherungssumme und den notwendigen Zeitraum mit deinem Schutz ab.

Auch der Aufbau muss zeitlich berücksichtigt sein. Wenn du bereits am Vortag Geräte und Stand einrichtest, können schon dabei Schäden entstehen.

Ein Angebot ist noch kein Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz. Deshalb gehören der verbindlich vereinbarte Beginn und die Versicherungsbestätigung ebenso zur Vorbereitung wie die Auswahl der Leistungen.

Melde dich möglichst frühzeitig. Dann bleibt Zeit, Angaben zu vervollständigen und offene Punkte vor der Veranstaltung zu klären.

Welche Angaben brauchst du für ein passendes Angebot?

Der Standbetreiber aus meinem Beratungsfall suchte ursprünglich eine günstige Versicherung. Das ist verständlich: Wer einen Betrieb aufbaut, muss seine laufenden Kosten im Blick behalten.

Für ein passendes Angebot brauche ich vor allem eine klare Beschreibung deiner Tätigkeit, den erwarteten Jahresumsatz und die Zahl der tätigen Personen einschließlich des Inhabers. Bei einer Neugründung arbeiten wir mit einer nachvollziehbaren Umsatzschätzung. Hinzu kommen der gewünschte Leistungsumfang und die Anforderungen deiner Veranstaltungen.

Preiswert bedeutet für mich, dass Beitrag, Absicherung und persönliche Betreuung zusammenpassen. Du sollst verstehen, wofür du bezahlst, welche Schäden erfasst sind und wo du selbst einen Anteil tragen musst.

Meine Arbeit endet deshalb nicht mit dem Vertrag. Wenn ein Schaden gemeldet wird, unterstütze ich dich bei der Aufnahme des Falls, beim Zusammenstellen der Unterlagen und bei der Kommunikation mit dem Versicherer und weiteren Beteiligten. Wir klären, welche Informationen gebraucht werden und welche nächsten Schritte anstehen.

So verstehe ich meinGastroSchutz als externe Versicherungsabteilung für deinen Gastronomiebetrieb.

Wenn du deinen Streetfood-Stand absichern möchtest, schick mir eine kurze Beschreibung deines Betriebs und die Versicherungsanforderungen des Veranstalters, sofern du sie schon hast. Dann besprechen wir den Schutz, der zu deinem Stand und deinen Einsätzen passt.

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Portrait einer Mitarbeiterin von meinGastroSchutz

Dieser Ratgeber kommt direkt aus dem Gastro-Alltag.

Dieser Artikel basiert auf der Erfahrung aus vielen Jahren Arbeit mit Gastronomiebetrieben – vom Restaurant & Café über Eisdiele, Bäckerei, Ghost Kitchen und Catering-Betrieb. 

Die Inhalte stammen aus echten Beratungen und realen Schadensfällen und wurden so aufbereitet, dass du eine verlässliche und praxisnahe Orientierung bekommst.

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